Änderung der technischen Daten
Leistungsbeschreibung
Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I/Betriebserlaubnis eingetragen sind.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
- Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.
- bei Änderung der Schadstoffarmut die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Welche Gebühren fallen an?
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.