Beratung bei Anhaltspunkten auf Kindeswohlgefährdung oder Kindermisshandlung

  • Leistungsbeschreibung

    Kindeswohl bedeutet, dass Kinder und Jugendliche sicher und möglichst glücklich aufwachsen. Eltern müssen für das Wohl ihrer Kinder und Jugendlichen sorgen. Das ist die wichtigste Aufgaben der Eltern!

    Manchmal erleben Kinder Gewalt oder Vernachlässigung in ihrer Familie und drohen in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen. In solchen Situationen brauchen Kinder und Jugendliche jemanden, der ihre Rechte wahrt und sie wirksam schützt – und Eltern brauchen Hilfe, damit sie wieder verantwortungsvoll für ihre Kinder sorgen können. Beides leisten die Jugendämter

    Eine Gefährdung des Kindeswohls kann vielfältige Erscheinungsformen haben. Sie äußert sich in der Regel durch eine erhebliche Schädigung des kindlichen Wohls durch Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, Entwürdigung, Unterlassung, Freiheitsentzug mit der Folge von Gesundheits- und / oder Lebensgefahren.

    Wenn das Jugendamt den Verdacht hat, dass Kinder / Jugendliche in Gefahr sein könnten, wird es aktiv und bietet Familien Hilfe an, prüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und sorgt - am besten gemeinsam mit den Eltern - für deren Schutz. Nicht alles ist gleich eine Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt prüft immer: Wie oft passiert etwas? Und wie schwerwiegend ist es?

    Wenn das Jugendamt im konkreten Fall eine Kindeswohlgefährdung feststellt, wird gemeinsam mit den Eltern überlegt, was notwendig ist, damit das Kind langfristig gut aufwächst. Diese Hilfen werden mit den Eltern verbindlich vereinbart, wie zum Beispiel regelmäßige Mahlzeiten, Besuch in der Arztpraxis, täglicher Besuch des Kindergartens und der Schule oder auch die Annahme von Hilfen zur Erziehung. Wenn die Eltern die Hilfen nicht annehmen oder nicht bereit sind zu kooperieren, muss das Familiengericht eingeschaltet werden. Das Familiengericht kann die Eltern verpflichten, die Hilfen vom Jugendamt anzunehmen oder über das Sorgerecht der Eltern und den zukünftigen Lebensort des Kindes entscheiden.

    Wenn Kinder oder auch Jugendliche in einer akuten Gefahr sind, muss das Jugendamt sie vorläufig in Obhut nehmen, bis eine Entscheidung durch das Familiengericht getroffen wurde. Dazu ist es gesetzlich verpflichtet.  Kinder und Jugendliche, können sich auch direkt an das Jugendamt wenden, wenn sie in Not sind. 

    Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreise orientiert sich bei seinem Vorgehen an Fachstandards, immer verbunden mit dem Ziel, die notwendige und am besten geeignete Hilfe für jeden einzelnen Fall zu finden.


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