Einschulung – Schuleingangsuntersuchungen

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 8 Abs. 3 des Gesundheitsdienstgesetzes und nach § 2 des Gesetzes über die Schulpflicht im Saarland werden alle erstmals schulpflichtigen Kinder vor der Einschulung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustandes ärztlich untersucht.

    Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. Die Schuleingangsuntersuchung dient der Früherkennung von gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Problemen, die die Schulfähigkeit beeinträchtigen könnten.

    Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, die Eltern beraten und bei Bedarf Fördermaßnahmen für das Kind empfohlen.

    Mit der schriftlichen Einladung ins Gesundheitsamt erhalten die Eltern einen Fragebogen zum bisherigen Entwicklungsverlauf und zu Erkrankungen des Kindes, der ausgefüllt zusammen mit Vorsorgeheft (U-Heft) und Impfdokumenten zur Untersuchung mitgebracht werden sollte.

    Der Zeitpunkt der Einladung kann von 1 Jahr bis wenige Wochen vor der Einschulung variieren.

    Bei der Untersuchung werden die kindliche Vorgeschichte, Vorsorgeheft und Impfbuch dokumentiert, Hör- und Sehtests durchgeführt sowie Gewicht und Größe des Kindes gemessen.

    Es erfolgt eine kindgerechte ärztliche Ganzkörperuntersuchung sowie die Prüfung sprachlicher, motorischer und kognitiver Fertigkeiten mittels eines standardisierten Entwicklungstestverfahrens. Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Eltern besprochen und ggf. Unterstützungsmaßnahmen empfohlen oder vermittelt.

    Die Schulleitungen erhalten eine schriftliche ärztliche Stellungnahme mit Empfehlungen zur Schulfähigkeit und zu Unterstützungsbedarfen.

    Die letztendliche Entscheidung zur Einschulung trifft die Schulleitung der Grundschule in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.

  • Anträge / Formulare