Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von Ausländern durch Einbürgerung erworben. Der Antrag auf Einbürgerung kann für alle Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises, ausgenommen der Mittelstadt St. Ingbert, bei der Kreisverwaltung direkt gestellt werden.
Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet über die Einbürgerung und der Landrat des Saarpfalz-Kreises händigt die Einbürgerungsurkunde an den neuen deutschen Staatsbürger aus.
Sie können den Antrag auf Einbürgerung auch online stellen: Online-Antrag Einbürgerung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung "Wege zur Einbürgerung"
Anträge / Formulare