Jugendgerichtshilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Die Jugendgerichtshilfe ist eine Aufgabe des Bezirksozialdienstes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt auch die Jugendgerichte und die Staatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Die Bezirkssozialarbeiter erstellen über den angeklagten Jugendlichen (14 – 18 Jahre) oder Heranwachsenden (18 – 21 Jahre) einen Jugendgerichtshilfebericht, in dem sie über Persönlichkeit, Entwicklung und Umfeld des Beschuldigten berichten und Vorschläge zu den zu ergreifenden Maßnahmen machen. Zur Erstellung des Berichtes werden Gespräche mit dem Beschuldigten und den Eltern oder Personensorgeberechtigten geführt.

  • Weiterführende Informationen

    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

    Information und Beratung
    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in Schule, Beruf und Ausbildung, Familie und Wohnen, Freizeit sowie bei Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht über
    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung
    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Zusammenarbeit
    • bei einer Jugendstrafe und insbesondere in der Bewährungszeit mit den zuständigen Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalt und Bewährungshilfe


Zuständige Abteilungen