Schulkinderuntersuchungen
Leistungsbeschreibung
Die Untersuchung von Schulkindern in Regel- und Förderschulen im Grundschul- und weiterführenden Bereich erfolgt in der Regel auf Antrag z.B. der Schulleitungen, der Schulaufsichtsbehörde, des Landesamtes für Soziales oder der Jugendhilfe.
Stellungnahmen oder Gutachten des KJGDs können bei folgenden Kontaktanlässen erforderlich werden:
- Schulfehlzeiten / problematisches Schulbesuchsverhalten
- chronischen Krankheiten, Behinderungen, Einschränkungen
- Lern-oder Verhaltensprobleme
- Beratung zu Teilleistungsstörungen, Nachteilsausgleich
- Krankenhaus- und Hausunterricht, schulbegleitender Unterricht
- Schülerbeförderung
- Eingliederungshilfen
- Jugendhilfemaßnahmen
- Sporttauglichkeit
- seiteneinsteigende Schüler*innen
Anträge / Formulare