Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland (nicht EG)

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft oder EWR ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und möchten dies zulassen.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen, ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung der Regierung (z.B. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Ausländische Original-Fahrzeugpapiere
    • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II + Teil I bzw. alter Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
    • Fahrzeug Vorführung oder Bescheinigung einer Überwachungsorganisation über die Fahrzeugidentifizierung
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

    Achtung: Müssen Ausnahmen von der StVZO erteilt werden, kann die Zulassung frühestens am folgenden Werktag erfolgen!!

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen