Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung
Leistungsbeschreibung
Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich grundsätzlich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid. Sie bemisst sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Die Vorauszahlungen können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.
Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.
Verfahrensablauf
Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte (voraussichtliche Einkünfte, steuermindernde Tatbestände) mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.
Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch über das Portal ELSTER erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr zuständiges Finanzamt
Voraussetzungen
Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.
Rechtsgrundlage
§ 37 Einkommensteuergesetz
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2
Informationsstand
28.11.2023Typisierung
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