Adress- und Personendaten ändern lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

    Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können unter Umständen mehrere Wochen vergehen. Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Änderungen Ihrer Adressdaten können Sie Ihrem Finanzamt über ELSTER mitteilen.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

  • Zuständige Stelle

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen bei der kommunalen Behörde ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige kommunale Stelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Sie müssen geänderte Adress- und Personendaten mitteilen.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

  • Informationsstand

    12.12.2023
  • Typisierung

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