Fliegende Bauten

  • Leistungsbeschreibung

    Jede Inbetriebnahme von "Fliegenden Bauten“ (Zelte, Fahrgeschäfte und ähnliches) ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) unter Vorlage des gültigen Prüfbuches anzuzeigen. Die UBA überprüft, genehmigt und überwacht die Anlagen. Dazu gehören unter anderem:

    • die Ausstellung der Prüfbücher
    • die Verlängerung der Prüfbücher
    • die Umschreibung der Prüfbücher
    • Sofortabnahme der fliegenden Bauten

Zuständige Abteilungen