Wiederinbetriebnahme
Leistungsbeschreibung
(Fahrzeug mit „HOM“-Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung (gleicher Halter) wieder zulassen)
Sie sind der bisherige Halter und wollen das Fahrzeug auch selbst wieder in Betrieb nehmen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
- Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
- das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn nach Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert wurde)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Welche Gebühren fallen an?
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Anträge / Formulare