Infektionsschutz im Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst
Leistungsbeschreibung
Das Kleinkind- und Vorschulalter ist ein Lebensalter, in dem viele Infektionskrankheiten durchgemacht werden.
Um den Kindertageseinrichtungen den Umgang mit diesen Erkrankungen zu erleichtern, wurden für eine Reihe von Infektionskrankheiten viraler, bakterieller und parasitärer Art Merkblätter erstellt.
Diese sind jeweils gegliedert nach:
- Erreger
- Krankheitserscheinungen
- Dauer der Ansteckungsfähigkeit
- Inkubationszeit
- Vorbeugende Maßnahmen
- Melde-und Benachrichtigungspflichten der Gemeinschaftseinrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt
- Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung.
Die Merkblätter dienen primär der Information der Mitarbeiter/Innen in den Gemeinschaftseinrichtungen.Sie können im Bedarfsfall auch fotokopiert und an die Eltern verteilt werden.
Eine Reihe der aufgelisteten Infektionskrankheiten sind melde- oder benachrichtigungspflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Entsprechende Meldeformulare sollten in jeder Gemeinschaftseinrichtung vorhanden sein.
Die Frage der Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung nach Erkrankung wird ausführlich in den Merkblättern behandelt. Ob schriftliche Atteste behandelnder Ärzte nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich sind, wird jeweils bei den einzelnen Erkrankungen angegeben. Prinzipiell kann aber die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung in ihren Aufnahmeverträgen im schriftlichen Einvernehmen mit den Eltern individuelle Vereinbarungen bezüglich der Vorlage von Attesten treffen.
Die Zusammenstellung der Merkblätter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss im Laufe der Zeit immer wieder ergänzt und aktualisiert werden.
Weiterführende Informationen
www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/
Informationen zum Masernschutz finden sie auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.