Erneute Erweiterung der Schadensgebiete nach dem Starkregen im Saarland und Verlängerung der Antragsfrist Aufgrund der Wetterereignisse Ende Mai, Anfang Juni 2018 gewährt das Saarland Zuwendungen für die hierbei entstandenenexistenzbedrohenden Schäden, die in den besonders betroffenen Gemeinden aufgetreten sind. Diese bestehen aus einer vorläufigen Soforthilfe und aus einer abschließenden Finanzhilfe. Als bisher besonders betroffene Gemeinden bzw. Stadtteile des Starkregenereignisses vom 31. Mai auf 1. Juni 2018 gelten laut Zuwendungsrichtlinie St. Ingbert Mitte, Aßweiler, Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen. Durch Ministerratsentscheidung wurden zusätzliche Orts- und Stadtteile auf die Liste der Schadensgebiete aufgenommen, die von den Starkregenereignissen im Mai und Juni dieses Jahres betroffen waren. Folgende Gebiete den Saarpfalz-Kreis betreffend wurden zusätzlich auf die Liste der Schadensgebiete aufgenommen: Die Antragsfrist für alle Schadensmeldungen wurde einheitlich auf den 30. September 2018 festgesetzt. Die nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokumente, enthalten Informationen über die Beantragung und Bewilligungsvoraussetzungen der Unwetterhilfen.
Für das Schadensereignis am 31. Mai auf 01. Juni 2018:
Die Ortsteile St. Ingbert-Hassel, Rentrisch und Oberwürzbach
Für das Schadensereignis am 09. Juni 2018:
Die Ortsteile Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen der Gemeinde Mandelbachtal.
Wenn Sie betroffen sind, bitten wir Sie das entsprechende Antragsschreiben auszufüllen und an die nebenstehende Adresse des Saarpfalz-Kreises oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung einzureichen.
Bei Rückfragen stehen wir gerne für Sie bereit. Die Erreichbarkeit können Sie nebenstehend entnehmen.
Unwetterhilfe für betroffene Gemeinden
Zuständige Behörde:
Büro Landrat
Frau Görg und Frau Stichler
Am Forum 1
66424 Homburg
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 72 02
Telefax: (0 68 41) 1 04 - 200
E-Mail:
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