Die Schoolworker und Schulsozialarbeiter des Saarpfalz-Kreises sind ein multiprofesionelles Team aus Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Erziehungswissenschaftlern, Pädagogen und Psychologen. Sie sind beratend an Grundschulen, Gymnasien und Förderschulen Lernen tätig. Schoolworker und Schulsozialarbeiter sind nicht nur neutrale Ansprechpartner, sondern auch das Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule. Sie haben regelmäßige Präsenzzeiten in den Schulen und unterliegen in der Beratung der Schweigepflicht.
Schoolworker und Schulsozialarbeiter sind Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer und bieten u.a. an:
- Beratung und Unterstützung bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen
- Beratung, Vermittlung und Begleitung bzgl. geeigneter Hilfeinstitutionen
- Beratung in Krisensituationen
- Vernetzung mit Kooperationspartnern: schulpsychologischer Dienst, psychologische Beratungsstelle, Familienhilfezentrum u.v.m.
- Planung von und Mitwirkung bei Präventionsprojekten
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wurde 2003 von der Landesregierung in Kooperation mit den Landkreisen das Projekt Schoolworker initiiert.
Ziel ist es, eine engere Verzahnung der beiden Systeme zu erreichen und somit Familien, Kindern und Jugendlichen geeignete, professionelle Hilfen anbieten zu können.
Schoolworker sind Fachkräfte der Jugendhilfe. Sie bieten Schülern, Eltern und Lehrern Beratung und Unterstützung an und vermitteln im Bedarfsfall an weitere Fachstellen.
Im Bereich der Prävention bieten Schoolworker Unterstützung bei der Initiierung und Durchführung von Projekten an.
Weiterhin ist es Aufgabe der Schoolworker, Schulentwicklung aus dem Blickwinkel der pädagogischen Methoden und Ansätze zu begleiten. Sie sind an den Schulen vor Ort wöchentlich zu fest vereinbarten Sprechstunden ansprechbar. Das Beratungsangebot der Schoolworker richtet sich gleichermaßen an Schüler, Eltern und Lehrer.
Ergänzt wird das Schoolworkerprogramm im Saarpfalz-Kreis seit August 2011 durch den Baustein Schulsozialarbeit an Schwerpunktgrundschulen. Hierbei werden Grundschulen durch Schulsozialarbeiter intensiv bei der frühen Präventionsarbeit unterstützt. Ziel dieses Angebots ist der Abbau von Bildungsbenachteiligung.
Dienstzeiten: nach Vereinbarung
§ 11 SGB VIII – Jugendarbeit
(1) 1Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. 2Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) 1Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. 2Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit