Kinderhort Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder in der Regel bis zu ihrem vollendeten zwölften, in Ausnahmefällen auch bis zum vierzehnten Lebensjahr. Die Betreuung beginnt nach Beendigung des Schulunterrichtes. Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) Die Nachmittagsbetreuung findet an den Schulen statt und beinhaltet die Betreuung der schulpflichtigen Kinder im Anschluß an den Unterricht bis wahlweise 15 Uhr oder bis 17 Uhr. Eltern mit geringem Einkommen können bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Übernahme der Betreuungskosten sowie der Kosten des Mittagessens erhalten.
Mehr erfahren Sie im Beitrag "Kostenübernahme Kinderbetreuung".
BAföG, AFBG, UVG, Vorschulerziehungsgesetzes, Schülerförderungsgesetzes, Bildungs- und Teilhabepaket
Ihre Ansprechpartnerinnen für Ihre Anträge sind:
Ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
A bis Fa
Frau Schmitt
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 49
Zimmer 164
Fe bis Ka
Frau Magold
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 80 74
Zimmer 163
Ke bis Sa
Frau Herz
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 57
Zimmer 166
Sch bis Z
Herr Müller
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 82 60
Zimmer 165
Mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
A bis Z
Frau Roth
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 56
Zimmer 164