Der Kreistag, das parlamentarische Organ des Saarpfalz-Kreises, beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises.
Er besteht aus den von den Bürgern der kreisangehörigen Gemeinden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählten Mitgliedern. Der saarpfälzische Kreistag hat 33 Mitglieder. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Kreistag aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Zur Zeit existieren beim Saarpfalz-Kreis sechs Ausschüsse und der Kreisausschuss.
Im Bereich Gremien- und Kreistagsangelegenheiten werden die Belange des Kreistages und seiner Ausschüsse koordiniert und die Einladungen zu den Sitzungen sowie die Tagesordnung vorbereitet. Die einzelnen Entscheidungen werden protokolliert und die Ausführung der Beschlüsse durch die einzelnen Geschäfts- und Fachbereiche wird überwacht. Es werden Ehrungen wie beispielsweise die Ehrung durch die Freiherr-vom-Stein-Medaille bearbeitet.
Die zentrale Steuerungsunterstützung berät den Landrat bei der Planung sowie der Umsetzung von organisatorischen Entscheidungen und koordiniert E-Government-Projekte (vgl. auch Zweckverband eGo-Saar).
Eine besondere Bedeutung kommt den Amtlichen Bekanntmachungen zu, die beispielsweise auf öffentliche Sitzungen des Kreistages, seiner Ausschüsse oder auf dessen Beschlüsse sowie auf Satzungen hinweisen, die zwingend öffentlich bekannt zu geben sind. Eine Liste der aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier.
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