Die Kreisverwaltung in Homburg sowie die dazugehörigen Nebenstellen (Jobcenter, Kreisvolkshochschule, Gesundheitsamt mit Blieskastel und St. Ingbert) sind am Freitag, dem 24. Dezember, und am Freitag, dem 31. Dezember, geschlossen. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Silvester sind die Kreisverwaltung und die dazugehörigen Nebenstellen, wenn auch mit reduzierter Personalbesetzung, dennoch erreichbar. Eine Ausnahme ist die Kreisvolkshochschule: Die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule, das Medienzentrum und das Büro der GAW in Blieskastel sind in den Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 30. Dezember geschlossen. Ab Montag, dem 3. Januar 2022, sind die Büros wieder besetzt.

Pandemiebedingt bittet die Kreisverwaltung weiterhin, soweit als möglich bei Anliegen auf telefonische bzw. digitale Kommunikation zurückzugreifen und Besuche in den Dienststellen vorab zu terminieren. Die Dienststellen sind für den Publikumsverkehr zwischen den Feiertagen (Montag bis Donnerstag) nach vorheriger Terminabsprache zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar: von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr. Die Erreichbarkeiten sind nachlesbar auf der Startseite www.saarpfalz-kreis.de unter Aktuelles.

Zulassungsstelle eingeschränkt geöffnet vor Heilig Abend und Silvester

Die Zulassungsstelle des Saarpfalz-Kreises wird am Donnerstag, dem 23. Dezember, und am Donnerstag, dem 30. Dezember, nur von 7.15 Uhr bis 12 Uhr geöffnet sein. Die Online-Terminvergabe wird auf diese Zeiten angepasst. Da die Kapazitäten an diesen Tagen begrenzt sein werden, bittet die Zulassungsbehörde alle Kundinnen und Kunden, Zulassungen und Umschreibungen in größerem Umfang vor der Weihnachts- und Silvesterwoche zu planen und zu tätigen. Die geänderten Öffnungszeiten gelten am 23. und 30. Dezember auch für die Fahrerlaubnisbehörde.

Aufgrund der noch immer sehr angespannten Pandemielage hält die Kreisverwaltung an der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung (Zutritt nur mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) fest. Die Regelung gilt vorerst bis 14. Januar 2022.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche sowie Familien in dringenden Notsituation ohne die genannten Voraussetzungen den persönlichen Kontakt zum Jugendamt suchen können. Das Gleiche gilt für Personen in dringenden Notsituationen, die die Sozialleistungsbehörden aufsuchen müssen.

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