Seit dem Jahr 2020 findet nach Beschluss der Innenministerkonferenz jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag statt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern wird die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet. Der Bundesweite Warntag soll die Funktion und den Ablauf einer amtlichen Warnung vor Gefahren verständlicher machen.
Gegen 11:00 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Probewarnung aus. Diese wird automatisch in Form eines entsprechenden Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmultiplikatoren, u.a. Rundfunksender, App-Server oder Mobilfunkanbieter, gesteuert. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung auf ihren Kanälen und Programmen an die jeweiligen Warnmittel, beispielsweise Endgeräte wie Radios, Fernsehgeräte, Smartphones oder digitale Stadtinformationstafeln.
Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel – zum Beispiel Sirenen oder Lautsprecherdurchsagen – ausgelöst werden.
Eine Entwarnung wird gegen 11:45 Uhr ausgelöst. Diese erfolgt in der Regel über die Warnmittel und Endgeräte, an die zuvor auch die Warnung versendet wurde. Über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch hier Entwarnungen zu versenden, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.
Für den Fall einer Warnung wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bundesweiter-warntag.de