Infektionsschutz allgemein

Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern" (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit.

Tipps zum Infektionsschutz

Unser Körper kommt jeden Tag mit zahlreichen Krankheitserregern in Kontakt, kann durch die körpereigene Abwehr jedoch in den meisten Fällen eine Erkrankung verhindern. Um den Körper bei der Bekämpfung von Krankheitserregern zu unterstützen, werden in in Deutschland von der Ständigen Impfkommission zudem sowohl für Kinder als auch für Erwachsene zahlreiche Standardimpfungen (Impfkalender) empfohlen. Auch die Einhaltung von Hygieneregeln wie z. B. regelmäßiges und gründliches Händewaschen trägt dazu die Anzahl der Keime zu reduzieren und somit Infektionen zu verhindern.

  • Händehygiene

    Eine besonders einfache und wirkungsvolle Maßnahme zum Schutz vor Infektionen ist das regelmäßige Händewaschen.

    Unsere Hände kommen täglich mit zahlreichen Keimen in Kontakt – beim Naseputzen, der Toilettennutzung, Streicheln von Tieren oder der Essenszubereitung. Diese Keime können leicht auf Oberflächen oder auf andere Personen übertragen werden, wodurch sich die Ausbreitung der Krankheitserreger fortsetzt.

    Durch regelmäßiges und gründliches Händewaschen kann dieser Übertragungsweg jedoch effektiv unterbrochen werden. Insbesondere Magen-Darm-Infektionen und verschiedene Atemwegsinfektionen können dadurch verhindert werden.

    Durch gute Händehygiene wird zudem verhindert, dass Viren und Bakterien beim Berühren des eigenen Gesichts über Nase, Mund und Augen in den Körper gelangen.

    Die 5 Schritte für richtiges Händewaschen finden Sie in der Infografik.

    Achten Sie besonders auf ausreichend langes Waschen (mind. 20sek) der gesamten Hand (Handrücken, Daumen, Zwischenräume, Fingerspitzen und unter den Nägeln). Waschen Sie die Hände zudem nicht nur bei sichtbaren Verschmutzung, sondern auch z. B. bei folgenden Anlässen:

    • Vor dem Essen
    • Vor während und nach der Essenszubereitung
    • Vor und nach der Behandlung von Wunden
    • Vor und nach Krankenbesuchen
    • Nach der Nutzung der Toilette
    • Nach der Rückkehr ins Haus
    • Nach dem Kontakt mit Tieren
    • Nach dem Windelwechsel
    • Nach dem Kontakt mit Abfällen


    Nützliche Tipps:

    • Nutzen Sie bei Bedarf auch Händedesinfektionsmittel mit mindestens 60 % Alkohol, vor allem unterwegs oder wenn kein Wasser und Seife verfügbar sind.
    • Sensibilisieren Sie Kinder schon früh für die Bedeutung des Händewaschens; es sollte zu einem festen Bestandteil ihrer Hygiene werden.
    • Erinnern Sie sich, dass Händewaschen nicht nur vor Krankheiten schützt, sondern auch aktiv dazu beiträgt, Krankheitsausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Büros oder Pflegeeinrichtungen zu verhindern.
  • Erreger und Infektionskrankheiten

    Grundsätzlich wird bei Erregern zwischen Viren, Bakterien, Pilzen und Parasiten unterschieden. Diese können über einen oder mehrere Übertragungswege in den menschlichen Körper gelangen und abhängig vom Erreger bestimmte Erkrankungen verursachen.

    • Schmierinfektion (z. B. Norovirus, Hepatitis A)
    • Tröpfcheninfektion (z. B. Tuberkulose, Keuchhusten)
    • Infektionen über Wasser (z. B. Legionellen)
    • Infektionen über Vektoren (z. B. über Zecken und Stechmücken)

    Informationen von A-Z des RKI zu Thema Infektionen, Erregern und Übertragungswegen 

  • Meldewesen

    Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt im Zusammenhang mit zahlreichen Infektionskrankheiten eine Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt. Je nach Erreger bzw. Erkrankung ist der Verdacht, die Erkrankung, der Tod und/oder der Erregernachweis meldepflichtig. Ziel der Meldepflicht ist es, Infektionsgefahren inklusive komplexerer Krankheitsausbrüche frühzeitig zu identifizieren und die Weiterverbreitung durch geeignete Infektionsschutzmaßnahmen zu minimieren. Nach der Meldung werden durch das Gesundheitsamt unter anderem weitergehende Informationen (z. B. zur Symptomatik, Hospitalisierung und Impfstatus) eingeholt, Kontaktpersonen ermittelt und je nach Konstellation gesonderte Maßnahmen zum Infektionsschutz eingeleitet. Relevante Daten werden zudem an die Landes- und Bundesbehörden übermittelt.

    Zusätzlich zur Verarbeitung von Meldungen aus Laboren (§ 7 IfSG) und Arztpraxen (§ 6 IfSG) erfolgt durch die Gesundheitsaufsicht die Erfassung von Erkrankungen, die gemäß § 34 IfSG von den Gemeinschaftseinrichtungen im Saarpfalz-Kreis an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Je nach Erreger und Häufigkeit des Auftretens wird die betroffene Einrichtung kontaktiert und beraten bzw. bei schwerwiegenden, größeren Krankheitsausbrüchen bei Bedarf eine Anlass-bezogene Begehung der Einrichtung durchgeführt.

    Meldungen nach § 6 und § 7 IfSG erfolgen grundsätzlich über das digitale Meldesystem.

    Meldepflichtige Krankheiten (Arztmeldung)

    Meldepflichtige Erreger (Labormeldung)

    Benachrichtigungspflichtige Krankheiten (Gemeinschaftseinrichtungen)

    Meldepflicht bei Impfreaktionen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen


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