Gutachten gibt Sicherungsmaßnahmen vor - diese wurden umgesetzt

Das Bild des “eingerissenen” Herrenhauses Kirchheimer Hof bei Breitfurt, das am 16. Mai rasch die Runde machte, löste unterschiedliche Reaktionen aus. Es kam auch für den Landrat überraschend. Gleichwohl bestätigte ein kurzfristig anberaumter Ortstermin seine erste Einschätzung und ergab, dass die Maßnahme die Vorgaben des bestandskräftigen Bauvorbescheids sowie des daraus hervorgegangenen statischen Gutachtens erfüllte.

Im Bauvorbescheid war festgelegt, dass zur Sicherstellung der erforderlichen Begutachtung durch das Denkmalamt eine gutachterliche Bewertung des vorhandenen Gebäudes durch einen anerkannten Tragwerksplaner der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) vorzulegen ist. Die in diesem Gutachten aufgeführten Bedingungen seien entsprechend umzusetzen.

Das geforderte Gutachten legte der Eigentümer des Kirchheimer Hofes der Unteren Bauaufsichtsbehörde am 6. Mai 2019 vor. Ebenso eine Bewertung des Prüfingenieurs, der das Gutachten nochmals hinsichtlich der Statik überprüfte.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass die primären Sicherungsmaßnahmen für die Beseitigung der Gefahrenlage darin bestehen, die Dachkonstruktion und die westliche Giebelwand zurückzubauen.

Die UBA forderte zur optischen Verdeutlichung Fotos bzw. Zeichnungen an, die deutlich machen sollten, welche Teile des Herrenhauses überhaupt zur möglichen denkmalgerechten Sanierung erhalten bleiben können und welche Teile zurückgebaut werden müssen, um einen sicheren Zugang ins Gebäude gewährleisten zu können. Auch diese wurden vorgelegt.

Die UBA und die Denkmalschutzbehörde erkannten das Gutachten mit den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an.

Nach Beginn des Vollzugs der Umsetzung dieser Sicherungsmaßnahmen am 16. Mai 2019 veranlasste die UBA kurzfristig eine Unterbrechung der Rückbauarbeiten, um zu klären, ob die nun durchgeführten Maßnahmen mit dem Gutachten übereinstimmen. Es wurde festgestellt, dass die Vorgaben erfüllt waren, die Abbruchstelle wurde gesichert. Ebenso wurde für den 17. Mai 2019 ein Vororttermin am Objekt mit der Denkmalbehörde vereinbart.

Bei diesem Termin bestätigte die Denkmalbehörde ebenfalls, dass die Maßnahmen des Gutachtens eingehalten wurden. Es wurde festgestellt, dass von dem Herrenhaus nicht mehr entfernt wurde wie im Gutachten beschrieben. Zur Entlastung der Decke muss nun noch Bauschutt abgetragen werden. Nach dem Vororttermin auch in Anwesenheit von Landrat Dr. Theophil Gallo wurde die Blieskasteler Bürgermeisterin über die rechtmäßige Vorgehensweise und über die fachgerechte Umsetzung des Rückbaus informiert.

Alle weiteren Maßnahmen am Herrenhaus des Kirchheimer Hofes erfolgen weiterhin in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde und der UBA.

Landrat Dr. Theophil Gallo: „Es lagen bekanntermaßen alle Voraussetzungen für einen konkreten Baubeginn vor, dennoch mag die tatsächliche Umsetzung den einen oder anderen doch überrascht haben. Gleichwohl ist es beruhigend zu wissen, ich habe es aber auch nicht anders erwartet, dass die baulichen Veränderungen auch im Einvernehmen mit der Denkmalbehörde stehen. Ich bin überzeugt, dass der Eigentümer weiterhin das erhalten wird, was noch zu erhalten ist.“

 

 

 

 

 

 

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