In den vergangenen Wochen haben die Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises gemeinsam den zweiten kreisweiten qualifizierten Mietspiegel auf den Weg gebracht. Nachdem 2014 die erste Mietkostenübersicht dieser Art veröffentlicht wurde, sind die Ersteller den gesetzlichen Vorgaben mit einer Neuerhebung nachgekommen. Der „Qualifizierte Mietspiegel 2018 für den Saarpfalz-Kreis“ ist in einer Gemeinschaftsarbeit des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und der Vertreter der Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises entstanden. Die über den „Arbeitskreis Mietspiegel“ beteiligten Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen haben dieser Arbeit ebenfalls zugestimmt.

„Uns freut es sehr, dass nicht nur die Städte und Gemeinden des Kreises unseren Mietspiegel anerkannt haben, sondern die Zustimmung auch durch die Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterverbände gekommen ist“, sagt Projektleiterin Lena Matysiak, Mitglied des Gutachterausschusses.

Die statistische Auswertung hat ergeben, dass die Merkmale „Baujahr“, „Wohnfläche“, „Lage“ und „Ausstattung“ den größten Einfluss auf die Miete haben. Diese werden wie schon 2014 in Form einer Tabelle dargestellt. Weitere relevante Eigenschaften sind in einem umfassenden Zu- und Abschlagskatalog zusammengefasst. Mit diesen Arbeitshilfen kann die Angemessenheit einer Miete geprüft werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Tabelle als Mittelwert mit einer gewissen Spannbreite angegeben.

Wer wissen möchte, wo genau sich die Miete für ein bestimmtes Objekt innerhalb der Spanne wiederfindet, kann sich an den Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises wenden. Durch Eingabe der vier objektspezifischen Hauptmerkmale in ihren Mietrechner können die Mitarbeiter die ortsübliche Vergleichsmiete wohnungsbezogen bestimmen.

Sowohl für Wohnungssuchende als auch für Anbieter von Wohnraum stellt der Mietspiegel eine erstklassige Orientierungshilfe dar. Außerdem leistet er einen Beitrag, Mietstreitigkeiten zu vermeiden oder außergerichtlich zu klären.

„Mit Hilfe der in dieser Übersicht abgebildeten Vergleichsmieten können viele Fragen geklärt werden und etwaige Auseinandersetzungen sachlich und für alle Beteiligten nachvollziehbar geregelt werden“, betont Landrat Dr. Theophil Gallo.

Der qualifizierte Mietspiegel 2018 kann über die Homepages der jeweiligen Städte und Gemeinden sowie über die Homepage des Saarpfalz-Kreises als kostenloser Download bezogen werden. Zusätzlich ist die Mietspiegelbroschüre in ausgedruckter Version bei der Kreisverwaltung gegen eine kleine Schutzgebühr erhältlich.

Für Fragen zum Mietspiegel steht eine qualifizierte Hotline zur Verfügung: Tel. (06841) 104 5383, Montag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils von 10 bis 11 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr.

 

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