Der Landrat des Saarpfalz-Kreises fordert dringend einen zeitgemäßen Umgang mit dem Kreditrahmen für Gemeindeverbände

Derzeit wird auf Landesebene diskutiert, inwieweit die Schuldenbremse anlässlich des bestehenden Investitionsstaus und vor dem Hintergrund der – aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase – historisch guten Finanzierungsbedingungen überhaupt sinnvoll ist. Die Saarbrücker Zeitung zitierte jüngst den Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) damit, dass die Schuldenbremse bei einem unübersehbaren Investitionsbedarf den politischen Handlungsspielraum mindere und einer ökonomischen Grundlage entbehre. Auf der kommunalen Ebene stellt sich ebenso die Frage, wie mit dringenden Investitionen umgegangen werde soll. Auch dort gibt es eine Schuldenbremse: der Kreditrahmen, den die Kommunalaufsicht für jede Kommune im Rahmen der Haushaltsgenehmigung festlegt. Der Landrat des Saarpfalz-Kreises, Dr. Theophil Gallo, sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert nunmehr angesichts der guten Rahmenbedingungen eine umgehende Lockerung dieses Korsetts und die Freigabe für unabdingbare Investitionen.

Bei jeder Haushaltsgenehmigung spielt der für Investitionen maßgebliche Kreditrahmen eine entscheidende Rolle, führt zu teilweise langwierigen Diskussionen mit der Kommunalaufsicht und dadurch zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Dabei ist der Investitionsbedarf nicht wegzudiskutieren, er ist vielmehr unabdingbar.

„Der weitaus größte Teil der Investitionen im Saarpfalz-Kreis bezieht sich auf die sich in der Trägerschaft des Kreises befindenden Schulen“, betont der Landrat. In den Jahren 1992 und 1997 sind insgesamt zehn Schulen in die Trägerschaft des Kreises gewechselt, deren Bausubstanz zum Zeitpunkt des Übergangs in einem völlig unzureichenden Zustand war. Seit dieser Zeit hat der Kreis in diese Schulen einen fast dreistelligen Millionenbetrag investiert.

„Dennoch ist in den Schulen noch lange keine zufriedenstellende Situation erreicht“, stellt der Landrat fest. Man habe es in vielen Fällen mit alten Bauwerken zu tun, die teilweise – wie etwa das Von der Leyen-Gymnasium in Blieskastel oder das Leibniz-Gymnasium in St. Ingbert – sogar unter Denkmalschutz stehen. Alleine dadurch entstünden höhere Unterhaltungs- und Sanierungskosten. Zudem stünden die Schulen heutzutage insgesamt vor höheren Anforderungen. Gründe dafür seien beispielsweise die Umsetzung von Nachmittagsbetreuungsangeboten und Ganztagsklassen, führt der Landrat weiter aus. Diesen Anforderungen müsse man als Schulträger gerecht werden und bestimmte Ausbauschritte seien einfach unverzichtbar, „das aktuelle Platzangebot ist schon nicht mehr ausreichend“. Auch die Digitalisierung der Schulen könne nicht nur rein auf die technischen Anlagen reduziert werden. Es seien teilweise weitergehende bauliche Veränderungen und alternative Raumprogramme notwendig. Es werde nach den derzeitigen Prognosen weiteren Platzbedarf geben, die Zahl der Grundschüler steigte rasant, so das Bildungsministerium vor einigen Tagen.

Das Immobilienmanagement des Saarpfalz-Kreises hat den kreditfinanzierten Investitionsbedarf im Schulbau für die kommenden Jahre mit rund 75 Millionen Euro beziffert. Man geht dabei von einem absoluten, rein funktionalen Mindeststandard aus, „es handelt sich nicht um Luxusausgaben, im Gegenteil, wir erhalten bzw. schaffen damit Werte und investieren in die Zukunft unserer Kinder“, so Gallo.

„Es ist deshalb völlig illusorisch, in den nächsten Jahren an eine Reduzierung der Kredite zu denken“, betont Landrat Dr. Gallo. Zudem wäre es unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit unverantwortlich, das momentan noch günstige Zinsniveau nicht zu nutzen und stattdessen die Schulen in ihrem schlechten Zustand den nachfolgenden Generationen zu übergeben. Diese müssten dann die Versäumnisse bzw. Unterlassungssünden zu dann weitaus höheren Kosten beheben. Alleine von 2013 bis 2018 war beim Baupreisindex eine Teuerungsrate von 14,2 Prozent zu verzeichnen.

„Mein Ziel ist es, in den nächsten sechs Jahren über die Genehmigung zusätzlicher Kredite den Investitionsstau von ca. 75 Millionen Euro deutlich abzubauen zu versuchen. Ich will nicht warten, bis wir irgendwann Geld vom Bund oder vom Land dafür bekommen, dann ist es zu spät. Wir müssen das Geld jetzt in die Hand nehmen dürfen“.

„Die Kommunalaufsicht muss diese Sachlage im Genehmigungsverfahren würdigen“, fordert der Landrat und ergänzt: „Selbstverständlich ist es deren Aufgabe, die nachhaltige Handlungsfähigkeit der Kommunen zu überwachen. Gerade deshalb ist aber der restriktive Umgang mit Investitionskrediten unter den derzeitigen Umständen aus ökonomischer Sicht kontraproduktiv.“ Im Gegenteil müsse gerade unter dem Gesichtspunkt der Handlungsfähigkeit jetzt investiert werden. Gegenfalls müsse man über ein Investitionsprogramm nachdenken, das über alle Ebenen hinweg mitgetragen wird,

„Ich werde die Thematik auch über den Landkreistag zur umfassenden Diskussion vorschlagen. Mir geht es nicht um eine Sonderlösung für den Saarpfalz-Kreis, sondern um eine generelle, zeitgemäße Regelung für die Gemeindeverbandsebene. Notfalls muss man sehr schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, damit die Kommunalaufsicht zustimmen kann“, stellt der Landrat des Saarpfalz-Kreises abschließend klar.

 

 

 

 

 

 

 

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