Nachteile für Kinder und Senioren
Es gibt insbesondere zwei Punkte auf die der Landrat die Aufmerksamkeit lenken will:
Zum Einen muss man wissen, dass jeder Wegfall von Rentenversicherungs-Beiträgen die Armut im Alter verfestigt. Sind die Renten im Alter nicht auskömmlich, kommen die Kommunen dafür auf; das heißt die Bundesregierung entlastet sich für eine lange Zeit zulasten der kommunalen Ebenen. Dies ist genau das Gegenteil von Hilfen für die kommunale Finanznot: es ist eine weitere deutliche Verschlechterung.
Zum Zweiten soll für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld gestrichen werden. Das Elterngeld beträgt in diesen Fällen rund 300 Euro. - Elterngeld wird bis zu 1.800 Euro gezahlt. - Warum ausgerechnet die Kinder von Hartz-IV-Beziehern von dieser Leistung des Staates ausgenommen werden, ist völlig unverständlich. Hier werden „Kinder 2. Klasse“ geschaffen. Und es werden „Eltern 2. Klasse“ geschaffen. Warum soll zum Beispiel eine allein stehende Mutter, die wegen fehlender Betreuung nicht arbeiten kann, vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden, obwohl sie für ihre Situation nichts kann. Dies ist herzlos und unsozial. Mit dem Elterngeld sollten gerade Familien mit Kindern gefördert werden - und dies ist nach Meinung des Landrates auch aufgegangen. Warum nun Hartz-IV-Bezieher von dieser Förderung ausgeschlossen bleiben, ist nicht nachvollziehbar. Der Landrat teilt insofern die Auffassung des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller.

