Wohngeld

Was ist Wohngeld ?

Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährt. Zweck des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG).
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie von anderen in § 1 Abs. 2 WoGG genannten Sozialleistungen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, sind von Wohngeld ausgeschlossen.

Wohngeld wird gewährt, wenn das Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Zahl der Familienmitglieder  bestimmte Höchstgrenzen nicht erreicht, die Miete oder Belastung das aus einer Tabelle ersichtliche zumutbare Maß übersteigt und nicht besondere Versorgungsgründe vorliegen. Die Miete oder Belastung kann nur für - der Familiengröße entsprechende - Wohnraumkosten berücksichtigt werden. Dem örtlich unterschiedlichen Mietniveau wird durch Zuordnung von Mietstufen zu den einzelnen Gemeinden Rechnung getragen.

Allgemeine Sozialhilfe, AsylbLG und Wohngeld


Frau Wendel
Bereichsleiterin

Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefon: 06841 104-7200
Telefax: 06841 104-7201
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Ansprechpartnerinnen:

A
Frau Sonntag
Zimmer 133
Telefon: 06841 104-8096

B-J
Frau Städtler
Zimmer 134
Telefon: 06841 104-8184

K-R
Frau Lehnert
Zimmer 134
Telefon: 06841 104-8306

S, SCH ST
Frau Hohmann
Zimmer 132
Telefon: 06841 104-8579

T-Z
Frau Fuchs
Zimmer 132
Telefon: 06841 104-8573


Dienstzeiten: Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

 

Hinweisblatt zum Wohngeldantrag


Antrag auf Mietzuschuss bei einer Mietwohnung :
Antrag auf Mietzuschuss (barrierefrei)


Antrag auf Lastenzuschuss bei einem Eigenheim:
Antrag auf Lastenzuschuss (barrierefrei) 

 

DATENSCHUTZINFORMATION MIETZUSCHUSS

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Antrags auf Wohngeld (Mietzuschuss) gem. §§ 3 Abs. 1, 22 Wohngeldgesetz (WoGG).

I. Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher

Saarpfalz-Kreis
Fachbereich Soziale Angelegenheiten,
Integration und Ehrenamt
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 104-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

II. Datenschutzbeauftragte

Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist die behördliche Datenschutzbeauftragte des Saarpfalz-Kreises, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,  Am Forum 1, 66424 Homburg, Tel. 06841 104 -0.

III.        Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Kategorien von Daten

a) Kategorien von Daten betreffend die antragstellende Person und ihre Haushaltsmitglieder

Folgende personenbezogene und besondere personenbezogene Daten der antragstellenden Person und ihrer Haushaltsmitglieder werden verarbeitet:

- Name, Vorname(n), Geburtsname, Titel, Geschlecht, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
- Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Aufenthaltsbestätigung
- Familienstand, Lebenslage
- Erwerbsstatus
- Beantragte/erhaltene Transferleistungen
- Angaben zu Art und Höhe von Einnahmen / Werbungskosten
- Angaben und Nachweise zu Abgaben, die von den Einnahmen gezahlt werden
- Nachweise zu Werbungskosten
- Angaben zur Veränderung von Einnahmen
- Nachweise zur Veränderung der Einnahmen
- Angaben zu Kinderbetreuungskosten
- Nachweise zu Kinderbetreuungskosten
- Angaben zur Schwerbehinderung / zum Pflegegrad
- Ansprüche nach BEG als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
- Nachweise zu Ansprüchen nach BEG
- Angaben zu Unterhaltszahlungen
- Nachweise zu Unterhaltszahlungen
- Angaben zu Unterhaltsansprüchen
- Angaben zu einmaligen Einnahmen
- Angaben zum Vermögen
- Unterlagen zu Vermögenswerten
- Bestehen einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 AuslG

Folgende personenbezogene Daten werden nur betreffend die antragstellende Person verarbeitet:

- Frühere Wohngeldanträge
- Förderung der Wohnung
- Geplanter Umzug oder Auszug
- Mietverhältnis, Verwandtschaftsverhältnis zum Vermieter
- Mietzuschuss/Mietminderung
- Bankverbindung

b) Kategorien von Daten betreffend den/die gesetzliche/n Vertreter/in oder die bevollmächtigte Person der antragstellenden Person

- Name, Vornamen, Geburtsname
- Titel
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse (wahlweise)

c) Kategorien von Daten betreffend die Person, die Unterhaltszahlungen erhält

- Name, Vornamen
- Titel
- Geburtsdatum
- Art der Unterhaltszahlung
- Verwandtschaftsverhältnis zur antragstellenden Person

d) Kategorien von Daten betreffend die Person, die eine Verpflichtungserklärung gem. § 68 AuslG abgegeben hat

- Name. Vorname, Geburtsname
- Titel
- Geburtsdatum
- Höhe der übernommenen Kosten für Wohnraum

e) Kategorien von Daten betreffend weitere Mitbewohner (Nicht-Haushaltsmitglieder)

- Name, Vorname
- Titel
- Wohnverhältnis (Mitwohnend, Untermiete)
- Lebensmittelpunkt
- Höhe Miete und Nebenkosten

  1. Verarbeitungszwecke

Wir verarbeiten die in Ziffer 1 genannten Daten zu folgenden Zwecken:

- Bearbeitung des Antrags auf Wohngeld

3. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten sind:

Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO iVm. § 4 Saarl. Datenschutzgesetz, Art. 9 Abs. 2 lit. h) i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Saarl. Datenschutzgesetz, jeweils i.V.m § 4ff., § 22 Wohngeldgesetz

  1. Herkunft der Daten

Die Daten stammen aus folgenden Quellen:

- Ihre eigenen Angaben aus dem Wohngeldantrag
- Sofern Sie oder ihre Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben:
- bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und ihnen bzw. den anderen Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z.B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder frühere/getrenntlebende Ehepartner) nach § 23 WoGG,
- bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Amt für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit anderen Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht
- beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltsmitgliedern zur Einkommenssteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommenssteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) bb) bzw. Nr. 2 AO

  1. Verpflichtung zur Angabe von Daten

Die Angabe der genannten personenbezogenen und besonderen personenbezogenen Daten, soweit im Antragsformular vorgesehen, ist für die wirksame Antragstellung erforderlich. Soweit Sie uns die erforderlichen Daten nicht übermitteln, können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).

Bei der Vorlage von Unterlagen bezüglich anderer Haushaltsmitglieder können für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht benötigte Daten geschwärzt werden.

IV. Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre Daten werden an den Regionalverband Saarbrücken zur Weiterleitung an Ihr Kreditinstitut übermittelt, um das Wohngeld an Sie auszahlen zu können.

Daten zu Ihrer Person werden zum Zweck der Einholung von Auskünften an die in Ziffer III.4 bezeichneten Stellen weitergegeben.

Die im Antrag angegebenen Daten werden pseudonymisiert zu statistischen Zwecken an das Statistische Landesamt weitergegeben (§§ 34-36 Wohngeldgesetz).

V. Übermittlung in ein Drittland

Es erfolgt keine Übermittlung in ein Drittland.

VI. Speicherung und Löschung

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Danach erfolgt die Löschung ohne gesonderten Antrag.

Die für den Wohngeldantrag erforderlichen Daten werden bei Bewilligung des Wohngeldes für zehn Jahre, beginnend mit dem 01.01. des auf die letzte Wohngeldbuchung folgenden Jahres aufbewahrt. Wird der Antrag auf Wohngeld abgelehnt, so werden die für den Wohngeldantrag erforderlichen Daten für zwei Jahre, beginnend mit dem 1.1. des auf die Bestandskraft des Bescheides folgenden Jahres aufbewahrt.

VII.      Ihre Rechte

Sie haben unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16, Art. 17 DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO, 84 Abs. 3 SGB X),
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 19 DSGVO, beschränkt durch § 84 Abs. 5 SGB X)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die Datenschutzaufsicht im Saarland wird wahrgenommen durch das unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (www.datenschutz.saarland.de).

VIII.     Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Datenschutzerklärung MIETZUSCHUSS

 


DATENSCHUTZINFORMATION LASTENZUSCHUSS

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Antrags auf Wohngeld (Lastenzuschuss) gem. §§ 3 Abs. 2, 22 Wohngeldgesetz (WoGG).

I. Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher

Saarpfalz-Kreis
Fachbereich Soziale Angelegenheiten,
Integration und Ehrenamt
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 104-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

II. Datenschutzbeauftragte

Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist die behördliche Datenschutzbeauftragte des Saarpfalz-Kreises, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,  Am Forum 1, 66424 Homburg, Tel. 06841 104 -0.

III.        Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Kategorien von Daten

a) Kategorien von Daten betreffend die antragstellende Person und ihre Haushaltsmitglieder

Folgende personenbezogene und besondere personenbezogene Daten der antragstellenden Person und ihrer Haushaltsmitglieder werden verarbeitet:

- Name, Vorname(n), Geburtsname, Titel, Geschlecht, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
- Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Aufenthaltsbestätigung
- Familienstand, Lebenslage
- Erwerbsstatus
- Beantragte/erhaltene Transferleistungen
- Angaben zu Art und Höhe von Einnahmen / Werbungskosten
- Angaben und Nachweise zu Abgaben, die von den Einnahmen gezahlt werden
- Nachweise zu Werbungskosten
- Angaben zur Veränderung von Einnahmen
- Nachweise zur Veränderung der Einnahmen
- Angaben zu Kinderbetreuungskosten
- Nachweise zu Kinderbetreuungskosten
- Angaben zur Schwerbehinderung / zum Pflegegrad
- Ansprüche nach BEG als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
- Nachweise zu Ansprüchen nach BEG
- Angaben zu Unterhaltszahlungen
- Nachweise zu Unterhaltszahlungen
- Angaben zu Unterhaltsansprüchen
- Angaben zu einmaligen Einnahmen
- Angaben zum Vermögen
- Unterlagen zu Vermögenswerten
- Bestehen einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 AuslG

Folgende personenbezogene Daten werden nur betreffend die antragstellende Person verarbeitet:

- Adresse des Wohnraums
- Förderung des Wohnraums
- Geplanter Umzug oder Auszug
- Eigentumsform
- Größe des Wohnraums
- Miteigentümer
- Belastungen für den Wohnraum
- Belastungen aus Fremdmitteln
- Weitere Aufwendungen für den Wohnraum
- Zuschüsse zur Aufbringung der Belastungen
- Zugehörige Garagen, Stellplätze, Carports
- Sonstige Nutzung des Wohnraums
- Bankverbindung

b) Kategorien von Daten betreffend den/die gesetzliche/n Vertreter/in oder die bevollmächtigte Person der antragstellenden Person

- Name, Vornamen, Geburtsname
- Titel
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse (wahlweise)

c) Kategorien von Daten betreffend die Person, die Unterhaltszahlungen erhält

- Name, Vornamen
- Titel
- Geburtsdatum
- Art der Unterhaltszahlung
- Verwandtschaftsverhältnis zur antragstellenden Person

d) Kategorien von Daten betreffend die Person, die eine Verpflichtungserklärung gem. § 68 AuslG abgegeben hat

- Name. Vorname, Geburtsname
- Titel
- Geburtsdatum
- Höhe der übernommenen Kosten für Wohnraum

e) Kategorien von Daten betreffend weitere Mitbewohner (Nicht-Haushaltsmitglieder)

- Name, Vorname
- Titel
- Wohnverhältnis (Mitwohnend, Untermiete)
- Größe des bewohnten Zimmers oder Lebensmittelpunkt
- Höhe Neben- und Energiekosten

f) Kategorien von Daten betreffend Miteigentümer

- Vorname(n), Familienname, Geburtsname
- Titel
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse

g) Kategorien von Daten betreffend Geber von Fremdmitteln

- Name des Gebers
- Höhe des ursprünglichen Betrages/ des aktuellen Restbetrages

  1. Verarbeitungszwecke

Wir verarbeiten die in Ziffer 1 genannten Daten zu folgenden Zwecken:

- Bearbeitung des Antrags auf Wohngeld (Lastenzuschuss)

  1. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten sind:

Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO iVm. § 4 Saarl. Datenschutzgesetz, Art. 9 Abs. 2 lit. h) i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Saarl. Datenschutzgesetz, jeweils i.V.m §§ 4ff., 22 Wohngeldgesetz

  1. Herkunft der Daten

Die Daten stammen aus folgenden Quellen:

- Ihre eigenen Angaben aus dem Wohngeldantrag
- Sofern Sie oder ihre Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben:
- bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und ihnen bzw. den anderen Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z.B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder frühere/getrenntlebende Ehepartner) nach § 23 WoGG,
- bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Amt für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit anderen Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht
- beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltsmitgliedern zur Einkommenssteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommenssteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) bb) bzw. Nr. 2 AO

  1. Verpflichtung zur Angabe von Daten

Die Angabe der genannten personenbezogenen und besonderen personenbezogenen Daten, soweit im Antragsformular vorgesehen, ist für die wirksame Antragstellung erforderlich. Soweit Sie uns die erforderlichen Daten nicht übermitteln, können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).

Bei der Vorlage von Unterlagen bezüglich anderer Haushaltsmitglieder können für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht benötigte Daten geschwärzt werden.

IV. Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre Daten werden an den Regionalverband Saarbrücken zur Weiterleitung an Ihr Kreditinstitut übermittelt, um das Wohngeld an Sie auszahlen zu können.

Daten zu Ihrer Person werden zum Zweck der Einholung von Auskünften an die in Ziffer III.4 bezeichneten Stellen weitergegeben.

Die im Antrag angegebenen Daten werden pseudonymisiert zu statistischen Zwecken an das Statistische Landesamt weitergegeben (§§ 34-36 Wohngeldgesetz).

V. Übermittlung in ein Drittland

Es erfolgt keine Übermittlung in ein Drittland.

VI. Speicherung und Löschung

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Danach erfolgt die Löschung ohne gesonderten Antrag.

Die für den Wohngeldantrag erforderlichen Daten werden bei Bewilligung des Wohngeldes für zehn Jahre, beginnend mit dem 01.01. des auf die letzte Wohngeldbuchung folgenden Jahres aufbewahrt. Wird der Antrag auf Wohngeld abgelehnt, so werden die für den Wohngeldantrag erforderlichen Daten für zwei Jahre, beginnend mit dem 1.1. des auf die Bestandskraft des Bescheides folgenden Jahres aufbewahrt.

VII. Ihre Rechte

Sie haben unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16, Art. 17 DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO, 84 Abs. 3 SGB X),
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 19 DSGVO, beschränkt durch § 84 Abs. 5 SGB X)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die Datenschutzaufsicht im Saarland wird wahrgenommen durch das unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (www.datenschutz.saarland.de).

VIII. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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