Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken.
Die im SGB XII geregelte Sozialhilfe ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialleistungssystems. Sie stellt vom Inhalt und Umfang her das umfassendste Angebot staatlicher Daseinsvorsorge dar, indem sie die Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für alle Bedürftige vorsieht, ohne Rücksicht auf eine Vorausleistung des einzelnen.
Die Sozialhilfe umfasst:
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Hilfen zur Gesundheit
- die Hilfen für behinderte Menschen
- die Hilfe zur Pflege
- die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- die Hilfen in anderen Lebenslagen
Soziale Angelegenheiten, Integration und Ehrenamt
AnsprechpartnerInnen:
AA bis AF und BR bis E |
AG bis ALF und F bis HA |
ALG bis AM und HE bis KN |
AN bis BAC und KO bis LA |
BAD bis BAS und LE bis NI |
BAT bis BEC und NO bis R |
BED bis BET und SA bis SCHO |
BEU bis BL und SCHR bis SZ |
BO bis BOZ und TA bis Z |
Dienstzeiten: Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
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