Asylbewerber-Leistungsgesetz

Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sowie Nicht-EU-Ausländer, deren Aufenthalt nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zeitlich befristet ist.

Allgemeine Sozialhilfe, AsylbLG und Wohngeld


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