Zugewanderte, seiteneinsteigende, schulpflichtig werdende oder schulpflichtige Kinder und Jugendliche

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Infektionsgesetz, öffentliches Gesundheitsdienstgesetz, Schulpflichtgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Verordnung zur Integration von Schülern mit Migrationshintergrund) werden zugewanderte, schulpflichtig werdende und schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes untersucht.
Dies dient zur Erkennung potentiell übertragbarer Erkrankungen und akut behandlungsbedürftiger, (auch) nicht infektiologischer Grunderkrankungen.

Folgende Untersuchungen sollten gemäß den Kinder-und Jugendärztlicher Standards durchgeführt und dokumentiert werden:

• Anamnese einschließlich Erhebung des Impfstatus 
• Beurteilung von Größe, Gewicht und Allgemeinzustand 
• Sehtest inklusive Prüfung des binokularen Sehens, des Farbsinns sowie Inspektion beider Augen 
• Hörtest sowie Inspektion beider Ohren 
• Erfassung von schulrelevanten chronischen Erkrankungen und Gesundheitsbedarfen
• Einschätzung der Sprachentwicklung mit Empfehlung von Sprachkursen 
• Einschätzung der alterstypischen Entwicklung 
• Einschätzung der seelischen Gesundheit: Erfassung von Hinweisen auf psychische Belastungen und psychische Erkrankungen (zum Beispiel Angststörungen, Depression, hyperkinetische Störung, Störung des Sozialverhaltens, Traumatisierung und Intelligenzminderung) 
• Beurteilung von Größe, Gewicht und Allgemeinzustand 
• risikoadaptiertes Tuberkulosescreening.

Falls vorhanden werden mitgebrachte Gesundheitsdokumente / Impfbücher gesichtet.
Die meisten Familien verfügen über keine medizinischen Unterlagen wie Impfausweise, Vorsorgedokumente und Befundberichte, sodass ein ausführliches ärztliches Gespräch mit professioneller Sprachvermittlung eine wichtige Voraussetzung darstellt. Es werden Impfempfehlungen gemäß der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen und die Familien an das niedergelassene, medizinische Versorgungssystem weitergeleitet.
Bei Infektionskrankheiten gemäß IfSG werden Umgebungsuntersuchungen eingeleitet, ansonsten ein Attest „frei von ansteckenden Erkrankungen“ ausgestellt.
Bei Bedarf erfolgt eine nachgehende Gesundheitsfürsorge, eine Beratung zu Förderangeboten, eine Begutachtung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Zusammenarbeit mit regionalen Unterstützerkreisen.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Frau Osman
 
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66424 Homburg
 
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