Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Mütter und Väter können für ihre minderjährigen Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.

Ein Kind kann Unterhaltsvorschuss unter anderem erhalten, wenn es

• das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

• in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt,

• nicht mit dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil in einem Haushalt lebt,

• von dem anderen Elternteil keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommt.

Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Anspruch darüber hinaus davon abhängen, ob das Kind und/oder der alleinerziehende Elternteil Leistungen des Jobcenters beziehen und wie hoch deren Einkommen ist.

Die Unterhaltsvorschussleistungen belaufen sich derzeit auf:

• Kinder bis zu 6 Jahren: 230,00 €

• Kinder von 6 Jahren bis unter 12 Jahren: 301,00 €

• Kinder von 12 Jahren bis unter 18 Jahren: 395,00 €

 Unterhaltsvorschuss (Online-Leistungen)

BAföG, AFBG, UVG, Vorschulerziehungsgesetzes, Schülerförderungsgesetzes, Bildungs- und Teilhabepaket


Herr Stramm
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