Bildungs- und Teilhabepaket

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine der nachfolgenden Leistungen beziehen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

- Grundsicherung (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

Folgende Leistungen sind enthalten:

- Kostenübernahme Mittagessen in Schule / Kita
- Lernförderung
- Klassenfahrten / Kita-Ausflüge
- Schülerbeförderung / Fahrtkosten
- Soziale u. kulturelle Teilhabe
- Schulbedarf (Pauschale)

Leistungsbeschreibung:

Mittagessen
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen dem Maßnahmenträger erstattet.

Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Im Rahmen der Antragsstellung müssen Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigen lassen.

Ein- und mehrtägige Ausflüge / Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schülern und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können entstehende Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge übernommen werden. Schulfahrten können nur übernommen werden, wenn sie den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechen, d.h. von der Schulleitung genehmigt wurden.

Schülerbeförderung
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und hierfür auf Schülerbeförderung angewiesen sind und deren Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Die Erstattung erfolgt direkt an den Antragsteller. Die Fahrkarten sind im Original als Quittung vorzulegen. Der Schulweg muss hin und zurück mehr als 4 km betragen.

Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von maximal 15,00 Euro monatlich für die verschiedenen Angebote, um z.B. am Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung ab Januar 2023 jeweils zum 1. August 116,00 Euro und zum 1. Februar 58,00 Euro. Anschaffungen, wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Geodreieck, Zirkel, sollen dadurch erleichtert werden. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Antragstellung:

Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag beim Fachbereich für Soziale Angelegenheiten zu stellen. 
Die notwendigen Formulare stehen als Download zur Verfügung.

BAföG, AFBG, UVG, Vorschulerziehungsgesetzes, Schülerförderungsgesetzes, Bildungs- und Teilhabepaket


Herr Stramm
Bereichsleiter

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66424 Homburg 

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