Der Neubau bzw. die Ersteinrichtung von Jugendräumen werden in der Regel vom Saarpfalz-Kreis mit 10 % der entstandenen Kosten bezuschusst. Die Bezuschussung setzt voraus, dass die Jugendeinrichtungen z. B. Jugendheime, Jugendzentren, Zeltlagerplätze, explizit für Jugendliche gebaut, hergestellt oder eingerichtet werden und ihnen auch überwiegend zur Verfügung stehen. Über den Antrag auf Bezuschussung entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Dies setzt voraus, dass der Kreisjugendpflege ein schriftlicher Antrag, inklusive eines Finanzierungsplanes vorliegt, der das Bauvorhaben umfassend beschreibt.
Fachbereich Familien- und Jugendhilfe/Jugendamt
Herr Dittgen
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