Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland (nicht EG)

Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft oder EWR ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen, ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung der Regierung (z.B. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Ausländische Original-Fahrzeugpapiere
  • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II + Teil I bzw. alter Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
  • Fahrzeug Vorführung oder Bescheinigung einer Überwachungsorganisation über die Fahrzeugidentifizierung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Achtung: Müssen Ausnahmen von der StVZO erteilt werden, kann die Zulassung frühestens am folgenden Werktag erfolgen!!

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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