Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug gekauft
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
- Rechnung bzw.Kaufvertrag
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen, ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung der Regierung (z.B. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr)
- Bereits ausgestellte ausländische Zulassungsbescheinigungen
- Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Erklärung über ein Neufahrzeug(nicht EU) des Händlers
Achtung: Müssen Ausnahmen von der StVZO erteilt werden, kann die Zulassung frühestens am folgenden Werktag erfolgen!!
Wichtig: Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.