KFZ-Vorgänge

Fachbereich Verkehrswesen

  • Änderung der technischen Daten

    Erforderliche Unterlagen:

    Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I/Betriebserlaubnis eingetragen sind:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.
    • bei Änderung der Schadstoffarmut die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt

    Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Ausfuhrkennzeichen

    (Fahrzeug soll endgültig ins Ausland verbracht werden)

    Sie wollen ein Fahrzeug endgültig ins Ausland bringen.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Antrag Ausfuhrkennzeichen
    • Zuständigkeit: für den Hauptwohnsitz des Antragsteller zuständige Zulassungsbehörde. Besteht kein Wohnsitz im Inland muss der Antragsteller persönlich vorsprechen
    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz im Saarpfalz-Kreis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
    • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
    • besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO
    • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht im Saarpfalz-Kreis, ohne St.Ingbert, befindet)
    • Fahrzeug muss innerhalb 30 Minuten vorgeführt werden

    Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Außerbetriebsetzung

    (Fahrzeug mit auswärtigem oder HOM-Kennzeichen abmelden)

    Sie wollen ein Fahrzeug endgültig bzw. vorläufig abmelden,

    Erforderliche Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • das bzw. die Kennzeichen (bei Diebstahl Anzeige der Polizei)

    Wichtig: Sollten Fahrzeugdokumente in Verlust geraten sein, muss der eingetragene Halter persönlich mit Personalausweis/Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben.

    Bei auswärtigem Kennzeichen ist die Eides Statt bei der Kennzeichenführenden Behörde abzugeben.

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Ersatzfahrzeugbriefausstellung

    (wg. Unbrauchbarkeit, Verlust- oder Diebstahl KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II)

    Ihr Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ist unbrauchbar, verloren oder gestohlen

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugbrief oder mit Diebstahlsanzeige
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, bei Unbrauchbarkeit und Diebstahl (mit Anzeige der Polizei), bei Verlust Vorsprache der/des Erziehungsberechtigten
    • Fahrzeugschein alt bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
    • Bei unbrauchbarem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten)
    • Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten) zuzüglich Diebstahlsanzeige

    Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugbriefes muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen! Wir weisen darauf hin, dass während der Aufbietungsfrist des Fahrzeugbriefes keine Umschreibung auf einen anderen Halter (Käufer) erfolgen kann.

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Ersatzfahrzeugschein

    (wg. Unbrauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl Fahrzeugschein alt / Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Ihr Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ist unleserlich, Sie haben ihn verloren oder er wurde Ihnen gestohlen

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugschein oder mit Diebstahlsanzeige (kein Verlust)
    • Bei Minderjährigen: Abgabe der Verlustanzeige/Versicherung an Eides Statt durch den Erziehungsberechtigten (nur bei Verlust)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
    • Fahrzeugbrief alt (nur wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde)
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
    • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei

    Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugscheines muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!

  • Halterdatenänderung

    Änderung der Anschrift (bspw. Umzug im Kreis) oder Namensänderung

    Sie haben den Namen Ihres Ehepartners angenommen oder Sie sind innerhalb des Landkreises umgezogen?

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung; ggf. Urkunde bei Namensänderung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (muss vorgelegt werden bei Namensänderung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Kurzzeitkennzeichen

    (Probe- oder Überführungsfahrten)

    Sie wollen ein nicht zugelassenes Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren oder z.B. nach einem Kauf von A… nach B… überführen

    Bitte beachten Sie, dass das Kurzzeitkennzeichen ab dem Tag der Beantragung maximal 5 Tage gültig ist.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Antrag Kurzzeitkennzeichen
    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz in Deutschland
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB für „Kurzzeitkennzeichen“
    • Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII/BE) im Original oder gut lesbare helle Kopien bei in Deutschland registrierten KFZ
    • Bei im Ausland registrierten KFZ : nur Original-Zulassungsbescheinigungen
    • gültige HU / SP*
    • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht im Saarpfalz-Kreis, ohne St.Ingbert, befindet)

    *Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis und bei abgelaufener HU/SP sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle im Saarpfalz-Kreis und den angrenzenden Bezirken erlaubt.

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Neues Fahrzeugscheinheft Rotkennzeichen

    Sie sind KFZ-Händler oder haben eine KFZ-Werkstatt und wollen ein neues Fahrzeugscheinheft für Ihr Rotkennzeichen

    Erforderliche Unterlagen:

    • Vollmacht für den Beauftragten sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • Altes Fahrzeugscheinheft
    • Vollständiges Fahrtenbuch

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Neuzulassung

    (fabrikneues Fahrzeug zulassen)

    Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das für den deutschen Markt produziert wurde.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen Werktag nach Antragstellung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

     

  • Neuzulassung (Mehrstufentypgenehmigung)

    (fabrikneues Fahrzeug zulassen)

    Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das in mehreren Stufen produziert wurde; z.B Wohnmobil

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Achtung: es sind alle COC-Papiere vorzulegen
    • Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen Werktag nach Antragstellung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Neuzulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland (nicht EG)

    Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug gekauft

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Rechnung bzw.Kaufvertrag
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen, ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung der Regierung (z.B. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr)
    • Bereits ausgestellte ausländische Zulassungsbescheinigungen
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
    • Erklärung über ein Neufahrzeug(nicht EU) des Händlers

    Achtung: Müssen Ausnahmen von der StVZO erteilt werden, kann die Zulassung frühestens am folgenden Werktag erfolgen!! 

    Wichtig: Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. 

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Neuzulassung eines Fahrzeuges aus dem EG-Ausland

    Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug gekauft

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
    • Rechnung bzw. Kaufvertrag
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV des amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Bereits ausgestellte ausländische Zulassungsbescheinigungen
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich
    • Erklärung über ein Neufahrzeug aus der EG des Händlers

    Wichtig: Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Oldtimer-Zulassung-30 Jahre (H-Kennzeichen)

    Sie haben ein Fahrzeug das 30 Jahre oder älter ist.

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Zulassungsbescheinigung  Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police), muss auch vorgelegt werden bei Wechsel von Saison- auf H-Kennzeichen
    • Das bzw. die amtlichen Kennzeichen (müssen bei zugelassenem Fahrzeug vorgelegt werden)
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
    • Gutachten gem. § 23 stVZO ggfls. Gutachten nach § 21 StVZO

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.Ost) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Saisonkennzeichen Änderung oder Wegfall

    Ihr Fahrzeug war bisher für das ganze Jahr zugelassen. Sie wollen es jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen oder ihr Fahrzeug hat bereits Saisonkennzeichen und Sie wollen den Zeitraum ändern bzw. ihr Fahrzeug ganzjährig zulassen.

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police) auf der, der Zeitraum des Saisonkennzeichens eingetragen ist
    • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

    Wichtig: Das Saisonkennzeichen muss mindestens 2 Monate und kann maximal 11 Monate gültig sein (nur volle Monate)

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Umkennzeichnung

    (Zuteilung neuer Kennzeichen bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)

    Sie haben ein oder beide Kennzeichenschild/er verloren oder wurden gestohlen? Dann muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • Das noch vorhandene Kennzeichen; bei Wunsch die bisherigen Kennzeichen
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
    • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei
    • bei Verlust Verlusterklärung erforderlich

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel

    (Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen; neuer Halter)

    Sie sind der neue Eigentümer eines (bisher) auswärts zugelassenen Fahrzeugs

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • das bzw. die amtliche(n) Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel

    (Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen für alten Halter zulassen (Zuzug))

    Sie sind in den Landkreis zugezogen und wollen nun Ihr Fahrzeug hier mit HOM-Kennzeichen anmelden

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • das bzw. die amtliche(n) Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme

    (Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen für alten Halter zulassen (Zuzug mit Kennzeichenübernahme)

    Sie sind in den Landkreis zugezogen und wollen Ihr Fahrzeug hier anmelden und Ihr aktuelles Kennzeichen behalten

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Umschreibung innerhalb des Kreises

    (gebrauchtes Fahrzeug mit „HOM“-Kennzeichen für neuen Halter zulassen)

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (müssen bei zugelassenem Fahrzeug nur vorgelegt werden, bei Saisonkennzeichenänderung, Saisonkennzeichenwegfall oder Kennzeichenwechsel)
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Wiederinbetriebnahme

    (Fahrzeug mit „HOM“-Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung (gleicher Halter) wieder zulassen)

    Sie sind der bisherige Halter und wollen das Fahrzeug auch selbst wieder in Betrieb nehmen

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn nach Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert wurde)
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Wunschkennzeichen

    Sie möchten ein besonderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug.

    Sie haben die Möglichkeit sich Ihr persönliches Wunschkennzeichen bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zuteilen zu lassen oder sich bereits vorab ein Kennzeichen entweder bei uns telefonisch oder online über die Wunschkennzeichendatenbank zu reservieren.

    Grundgebühr: € 10,20 bei Zuteilung durch die Zulassungsbehörde + 2,60 € bei telefonischer Vorab-Reservierung bzw. Reservierung über Internet.

    Zum Wunschkennzeichen

  • Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland (nicht EG)

    Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft oder EWR ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen, ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung der Regierung (z.B. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Ausländische Original-Fahrzeugpapiere
    • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II + Teil I bzw. alter Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
    • Fahrzeug Vorführung oder Bescheinigung einer Überwachungsorganisation über die Fahrzeugidentifizierung
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

    Achtung: Müssen Ausnahmen von der StVZO erteilt werden, kann die Zulassung frühestens am folgenden Werktag erfolgen!!

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem EG-Ausland

    Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich (wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate bzw. weniger als 6.000 Km Laufleistung)
    • ausländische originale Fahrzeugpapiere
    • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II + Teil I bzw. alter Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (nur wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist oder es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt)
    • Fahrzeug Vorführung oder Bescheinigung einer Überwachungsorganisation über die Fahrzeugidentifizierung

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

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