Regionalanästhesie

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Regionalanästhesie


Die Regionalanästhesie ist die Alternative zur Narkose (Allgemeinanästhesie). Sie bewirkt die Schmerzausschaltung einer Körperregion oder einer Extremität für einige Stunden. Die Wirkung beruht auf der Blockade der schmerzleitenden Nervenfasern durch ein sogenanntes Lokalanästhetikum.

Man kann zwei Arten dieser Anästhesieform unterscheiden:

1. die rückenmarksnahen Regionalanästhesien wie Spinal- oder Epiduralanästhesie: hierbei injiziert man das Lokalanästhetikum im Bereich der Wirbelsäule in den Wirbelkanal. Dies führt dann zu einer Anästhesie der unteren Körperhälfte, so dass Operationen in diesem Bereich schmerzfrei möglich sind.

2. die peripheren Regionalanästhesien in Form von Plexus- oder Nervenblockaden: Durch Injektion des Lokalanästhetikums in die Nähe peripherer Nerven kommt es zu einer Ausschaltung von Gefühl und Motorik an nur einer Extremität (Ein-Arm- oder Ein-Beinanästhesie). Für die Betäubung eines Armes injiziert man zum Beispiel das Medikament in der Achselhöhle oder unterhalb des Schlüsselbeines.

Das Bewusstsein des Patienten wird durch die Regionalanästhesie nicht beeinträchtigt. Periphere Regionalanästhesien zeichnen sich durch ein geringeres Gesamtrisiko im Vergleich zu den anderen Anästhesieformen aus.
Weitere Vorteile von Regionalanästhesien sind die niedrige Substanzbelastung für Gehirn und Stoffwechsel, eine geringeres Auftreten von Übelkeit und Erbrechen in der postoperativen Phase sowie die erhaltene Spontanatmung. Vor allem ältere Patienten mit Vorerkrankungen profitieren besonders von dieser Anästhesieform.

Für postoperativ besonders schmerzhafte Eingriffe (z. B. Schulteroperationen, gelenkersetzende Operationen, größere Operationen im Bauchbereich) wird bei der Anlage der Regionalanästhesie an die entsprechende Stelle ein 2 mm dünner Kunststoffschlauch (Schmerzkatheter) positioniert, so dass eine wiederholte oder kontinuierliche Gabe des Lokalanästhetikums zur postoperativen Schmerztherapie über eine kleine Pumpe möglich ist.




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Letzte Änderung: 22.07.2009

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