Stadtrechte für Homburg


Das Renaissance-Schloss Homburg

 
Als "Homberc" 1180 erstmals erwähnt, wurde um diese Zeit auf dem Schlossberg über der Erbachniederung die Hohenburg gebaut. Diese war Sitz der Grafen von Homburg, die sich mit der neuen Höhenburg das lukrative Geleitsrecht über die "Via Regalis" erhofften. Weil ihnen diese Einnahmequelle nicht übertragen wurde, blieben die Homburger Grafen chronisch überschuldet, und trotz eines ersten Versuchs, Homburg Stadtrechte zu verleihen (1330 durch Kaiser Ludwig der Bayer) blieb Homburg ein unbedeutender Flecken, der fast ausschließlich aus der Burg bestand. Als 1449 mit Johann der letzte Homburger Graf starb, ging die Stadt 1487 in den Besitz von Nassau-Saarbrücken über. Heftige Auseinandersetzungen mit den Grafen (bzw. später den Herzögen) von Zweibrücken um den Besitz von Homburg waren an der Tagesordnung.
Graf Johann IV von Nassau-Saarbrücken war es dann, der 1559/60 die verfallende Hohenburg zu einer Schlossanlage im Renaissance-Stil umbauen ließ. Ein Jahr zuvor, 1558, hatte Kaiser Ferdinand I, Homburg zum zweiten Mal Stadtrechte verliehen und zudem die Genehmigung erteilt, eine Stadtmauer zu errichten. Im Hinblick auf das bereits 1551 verliehene Marktrecht lässt sich folgern, dass sich unterhalb der Burganlage inzwischen eine kleine Ansiedlung gebildet hatte, die sozusagen die Keimzelle für das heutige Homburg werden sollte.


Literaturangaben
Homburg, 650 Jahre Stadt, 1330-1980, hg. von der Kreis- und Universitätsstadt Homburg, 1980.


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