Kfz-Zulassungen
Für die Zulassung ist seit 1. August 2005 eine Einzugsermächtigung unbedingt erforderlich. Das Formular können Sie sich hier downloaden.
Zur Zeit wird die Zulassung durch EG-harmonisierte Formulare geregelt, so dass noch alte und neue Papiere im Umlauf sind.
In der Bundesrepublik Deutschland tritt zum 01.März 2007 die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Diese Verordnung führt zu einer Reihe von Veränderungen der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. In der angehängten pdf-Datei "Die neu Zulassungsverordnung" finden Sie wertvolle Tipps und Hinweise. Ab 01.März 2008 muss für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern eine elektronische Versicherungsbestätigung hinterlegt sein.Der Antragsteller bekommt von seinem Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code bzw. eine Deckungskarte mit dieser VB-Nummer.
Diese elektronische Bestätigung ist zwingend erforderlich. Nur bei Ausfuhrkennzeichen wird noch das bisherige Verfahren beibehalten.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch unter dem Auftritt der Bürgerdienste Saar.
