ZENSUS 2011
Ganz wichtig ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Ob Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat oder die Sitze Deutschlands im Europaparlament – all das hängt von aktuellen Einwohnerzahlen ab. Auch eine ganze Reihe von Statistiken basieren darauf, so zum Beispiel die Berechnung des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf. Aber auch für die Planung neuer Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für ältere Menschen ist die Kenntnis von Bevölkerungszahl und -struktur wichtig.
Ein zweites wesentliches Ziel des Zensus ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewinnen. Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele Menschen davon sind selbstständig? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland und wie sind sie ausgestattet? Um diese Fragen zu beantworten, braucht man genaue und aktuelle Strukturdaten, die nur ein Zensus liefert.
Der Zensus 2011 wird in Deutschland mit einem neuen Verfahren durchgeführt. Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung wird die Zählung registergestützt durchgeführt. Hierbei wird nicht mehr jeder Haushalt befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungsregister zur Gewinnung der Daten genutzt. In erster Linie werden dies die Melderegister der Kommunen sowie die der Bundesagentur für Arbeit sein. Die Zuständigkeit liegt beim Statistischen Amt des Saarlandes. Das Statistische Amt wird auch eine postalische Wohn- und Gebäudezählung vornehmen, um Grundlagen für wohnungspolitische und raumplanerische Entscheidungen zu erlangen.
Andere Fragen, wie etwa zur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätigkeit, werden nur bei einem kleinen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner (ca. 10 % der Bevölkerung) in Form repräsentativer Stichproben erhoben.
Wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird und welche Merkmale erhoben werden, regelt in Deutschland das Zensusgesetz, das am 16. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Im Saarland regelt das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 vom 26. August 2010 Näheres.
Erhebungsstelle:
Aus Datenschutzgründen sind die Erhebungsstellen organisatorisch und räumlich unabhängig von anderen Verwaltungsstellen.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hat der Saarpfalz-Kreis seine Erhebungsstelle in Raum 310 der Kreisverwaltung, Am Forum 1, 66424 Homburg eingerichtet.
Telefonisch erreichbar ist die Erhebungsstelle unter der Rufnummer 0 6841 / 1 04 – 72 40 per E-Mail zensus@saarpfalz-kreis.de
Leiter der Erhebungsstelle ist Michael Abel, die Vertretung hat Stefan Pirrung.
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.zensus2011.de

